AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Hunde FunPark Hannover


Hunde FunPark Hannover
Voltmerstraße 73b
30165 Hannover
Verantwortlich: Sandra & Peter Gaschko

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Nutzungen des Hunde FunPark Hannover, insbesondere für den Aufenthalt auf dem Gelände, die Nutzung der Spielbereiche sowie für gebuchte Zeiten, Veranstaltungen oder sonstige angebotene Leistungen.

(2) Mit Betreten des Geländes, der Buchung eines Angebots oder der Terminvereinbarung erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.

 

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

(1) Der Hunde FunPark Hannover stellt eine Halle mit separierbaren Bereichen und Einrichtungen zur artgerechten Bewegung, Beschäftigung und zum freien Auslauf von Hunden zur Verfügung.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

Buchung einer Nutzungseinheit,

Terminvereinbarung,

oder Betreten des Geländes.

(3) Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Nutzung des FunPark-Geländes durch Hundehalter und deren Hunde.

 

§ 3 Hausrecht

(1) Sandra & Peter Gaschko als Betreiber des Hunde FunPark Hannover üben das Hausrecht auf dem gesamten Gelände aus.

(2) Den Anweisungen des Betreibers oder beauftragter Personen ist jederzeit Folge zu leisten.

(3) Der Betreiber ist berechtigt, Personen oder Hunde ohne Angabe von Gründen vom Gelände zu verweisen oder von der Nutzung auszuschließen, insbesondere bei:

aggressivem Verhalten von Mensch oder Hund,

Verstößen gegen diese AGB oder die Hausordnung,

Gefährdung anderer Besucher oder Tiere.

 

§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Der Hundehalter versichert, dass für jeden mitgebrachten Hund eine gültige Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.

(2) Der Hund muss:

ausreichend geimpft,

frei von ansteckenden Krankheiten,

frei von Parasiten
sein.

(3) Auf Verlangen sind entsprechende Nachweise vorzulegen.

(4) Der Hund ist vom Halter jederzeit zu beaufsichtigen. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für das Verhalten seines Hundes.

(5) Läufige Hündinnen dürfen den Hunde FunPark nicht betreten.

(6) Verunreinigungen durch Hunde sind vom Halter unverzüglich zu entfernen. Ein Häufchen ins Bällebad wird zudem mit € 50,- Reinigungspauschale in Rechnung gestellt.

(7) Kinder dürfen sich nur in Begleitung einer aufsichtspflichtigen Person auf dem Gelände aufhalten.

 

§ 5 Nutzung des Geländes

(1) Die Nutzung des Hunde FunPark erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr.

(2) Hunde dürfen nur in einem sozialverträglichen Zustand am Freilauf teilnehmen. Der Betreiber kann im Zweifel eine Nutzung untersagen.

(3) Der Betreiber behält sich vor, Nutzungszeiten einzuschränken oder Bereiche vorübergehend zu sperren, sofern dies aus Sicherheits-, Pflege- oder organisatorischen Gründen erforderlich ist.

(4) Jede(r) Besucher(in) des Hunde FunParks erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass er/sie per Foto/Video von anderen Besuchern aufgezeichnet werden kann.

 

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die jeweils aktuellen, bekanntgegebenen Preise.

(2) Alle Preise verstehen sich als Endpreise (inkl. MWSt).

(3) Gebuchte Zeiten gelten als verbindlich. Eine Rückerstattung bei Nichtnutzung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

 

§ 7 Haftung

(1) Die Nutzung des Geländes erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko.

(2) Der Betreiber haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seinerseits beruhen.

(3) Für Schäden, die durch Hunde verursacht werden, haftet ausschließlich der jeweilige Halter.

(4) Der Betreiber übernimmt ausdrücklich keine Haftung für:

Verletzungen zwischen Hunden,

entlaufene Hunde,

beschädigte oder verlorene Gegenstände.

 

§ 8 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung erhoben und gespeichert.

(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder zur Vertragsdurchführung erforderlich.

 

§ 9 Hausordnung

(1) Die auf dem Gelände ausgehängten Spielregeln sind Bestandteil dieser AGB.

(2) Mit Betreten des Geländes verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung aller dort aufgeführten Regeln.

 

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist Hannover.

(2) Gerichtsstand ist Hannover, soweit gesetzlich zulässig.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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